Schlaflabore in Niedersachsen und umzu

Unvollständig und unverbindlich

Schlaflabore

 

Schlaflabore in Niedersachsen und umzu

Schlaflabor Diako, Bremen Gröpelingen

info@schlaflabor-bremen.com.

info@schlaflabor-bremen.com 



Ambulantes Schlaflabor Oldenburg



Dr. med. Norbert de Wall
Oberarzt Heinrich Löll
Nordwest-Krankenhaus Sanderbusch gGmbH
Klinik für Innere Medizin
Abteilung für Pneumologie / Schlaflabor
Hauptstraße
26452 Sande
Tel.: 04422 80-1217
norbert.de.wall@sanderbusch.de
Nordwest-Krankenhaus-Sanderbusch

Dr.med. Andreas Moeller
Ambulantes Schlaflabor
Gerichtstraße 59
26382 Wilhelmshaven
Tel.: 04421 13200
info@hno-meyer-moeller.de


Prof. Dr. med. Sylvia Kotterba
Direktorin der Klinik für Neurologie/Schlaflabor
Ammerland-Klinik GmbH
Lange Straße 38
D - 26655 Westerstede
Tel.: 04488 50 - 3380
Fax.: 04488 50 - 3389
sylvia.kotterba@ammerland-klinik.de
Ammerland-Klinik


Die Liste der akkreditierten Schlaflabore in Deutschland finden Sie hier:

http://www.dgsm.de/schlaflabore.php

Anerkennungsliste der von der Deutschen Gesellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizin im Visitationsverfahren anerkannten Schlafmedizinische Zentren in der Bundesrepublik. Bei jedem Schlafmedizinischem Zentrum wird zuerst der Leiter der Klinik oder des Instituts und dann der Leiter des Schlaflabors genannt.

Akkreditierung von Schlaflaboren
Präambel
Das Schlaflabor muß einen verantwortlichen Leiter haben, der Mitglied der DGSM ist. In naher Zukunft wird angestrebt, daß er zusätzlich den Qualifikationsnachweis "Somnologie" besitzt. Er muß das diagnostische Spektrum der Schlafstörungen beherrschen und kann Arzt, Psychologe oder Physiologe sein. Sofern der Verantwortliche nicht Arzt ist, muß ein Arzt für die medizinischen Belange benannt werden. Die Prüfung und die Anerkennung als DGSM-Schlaflabor ist an die verantwortliche Person und das Labor gebunden. Das heißt, wechselt der Verantwortliche das Labor, so bedarf es einer erneuten Anerkennung sowohl für das alte als auch für das neue Labor. Jede diesbezügliche Änderung muß innerhalb von zwei Wochen dem Vorstand der DGSM mitgeteilt werden. Nach zwei Jahren muß die Anerkennung erneuert werden (Reevaluation).

Dem Schlaflabor sollen Funktionsstellen zugeordnet sein, die eine Kontinuität in der Arbeit gewährleisten.

Für die gesamte Dauer der Untersuchung im Schlaflabor muß ein qualifiziertes, im Schlaflabor angelerntes Personal permanent anwesend sein. Dieses Personal soll fest angestellt sein. Es sind maximal drei Ableiteplätze durch einen Betreuer zu überwachen, davon maximal 2 CPAP-Einstellungen oder maximal ein Problemfall. Prinzipiell muß ein diensthabender Arzt im Hintergrund zur Verfügung stehen und bei der Beatmungseinstellung bis zum Ende der ersten REM-Schlafphase (bis ca. 1 Uhr) anwesend sein. Eine medizinische Notfallversorgung muß jederzeit gewährleistet sein.

Eine Fortbildung der Mitarbeiter des Labors zur internen Qualifikation und Qualitätssicherung soll regelmäßig durchgeführt und nachgewiesen werden.

Die apparative und personelle Ausstattung muß das Schlaflabor in die Lage versetzen, eine allgemeine Differentialdiagnostik von Schlafstörungen entsprechend dem ICSD durchzuführen. Das einzelne Labor muß nicht alle Schlafstörungen behandeln können, es muß sie aber erkennen können, um adäquat das weitere Vorgehen einzuleiten.

Das Schlaflabor muß räumlich, apparativ und personell in der Lage sein, am Tage polygraphische Ableitungen (z. B. MSLT) durchführen zu können und dieses belegen.

Die Einstellung des nCPAP-Druckes muß in der Nacht erfolgen. Adaptationsübungen am Tag sind erwünscht, damit sich der Patient an die Maske gewöhnen kann. Die Modalitäten der Beatmungstherapie sind einem Artikel mit Empfehlungen zu entnehmen
(Pneumologie 47: 333-335, 1993).

Bezüglich der apparativen Details wird auf die "Empfehlungen zur Durchführung und Auswertung polygraphischer Ableitungen im diagnostischen Schlaflabor" verwiesen
(Z. EEG/EMG 24: 65-70, 1993).

Vor dem Termin der Begutachtung wird ein ausgefülltes Exemplar dieses Fragebogens an jeden Teilnehmer der Kommission verschickt. Der genaue Visitationstermin wird individuell abgesprochen.

Bei der Begutachtung wird zuerst dieser Fragebogen in allen Einzelheiten besprochen. Anschließend findet eine Begehung der Räumlichkeiten des Labors statt. Bei dieser Gelegenheit soll das Anlegen der Elektroden an einem Probanden vorgeführt werden. Anschließend werden einige Registrierungen der letzten Nächte angesehen und die Aufzeichnungen und Auswertungen besprochen. Zuletzt werden zwei bis drei Patientenakten eingesehen, um die Dokumentation der Schlafambulanz und der Polysomnographiebefunde zu besprechen.










 

Neueste Kommentare

16.09 | 11:58

Hallo Leute, habe Schlafapnoe, wo bekomme ich ein batteriebetriebenes Gerät her.